Datenschutz
Der Vertragspartner für diese AGB (soweit in einem Abschnitt der AGB nichts anderes angegeben wird) (folglich „Der Anbieter“) ist:
GeCo Business Solutions e.U., Firmenbuchnummer: FN 536566v
Geltungsbereich
Der Anbieter betreibt verschiedene Produktgruppen und Services in Bezug auf den Handel mit in-vitro Diagnostika (IVDs), die alle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) geregelt sind. Die Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung sind nicht Gegenstand dieser AGBs und werden separat beschrieben und geregelt. Aus diesem Grund werden je nach Service oder Produkt im Bereich in-vitro Diagnostika, nur bestimmte Teile dieser AGB Anwendung finden. Die AGB gelten für sämtliche, auch zukünftige Leistungen im Bereich in-vitro Diagnostika. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Mit den in diesen AGB enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeCo Business Consulting e.U betreffend die Bestellung von kostenpflichtigen SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.2 – für die kostenpflichtige Bestellung von SARS-COV-2 Antigen Schnelltests bei der GeCo Business Solutions e.U. („wir“, „uns“) durch Kunden („Kunde(n)“, „Sie“, „Ihr“).
1.2. Ziffer 2 dieser AGB enthält spezielle Regelungen für Verträge zur Durchführung der SARS-COV-2 Antigen Schnelltests
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (oder von Dritten) werden ohne ausdrückliche Zustimmung von GeCo Business Solutions e.U. nicht Vertragsinhalt; dies gilt auch dann, wenn GeCo Business Solutions e.U. solchen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Diese AGB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://www.geco-bs.com eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als PDF-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.
2. Verträge zur Durchführung eines kostenpflichtigen SARS-COV-2 Antigen Schnelltests
2.1. Allgemeines
2.1.1. Die Regelungen in dieser Ziffer 2 gelten ausschließlich für Verträge betreffend die Durchführung von kostenpflichtigen SARS-COV-2 Antigen Schnelltests und aller damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen. (entsprechende Verträge werden nachfolgend auch „Vertrag zur Durchführung einer SARS-COV-2 Antigen Schnelltest Analyse“ genannt).
2.2. Vertragsgegenstand
2.2.1. Kunden haben die Möglichkeit, durch die GeCo Business Solutions e.U. die logistische Beratung, Planung und Durchführung der mobilen Test-Dienstleistung sowie gegebenenfalls die Unterstützung bzw. Anleitung beim Erstellen der Abstriche bzw. Proben durchführen zu lassen. Im Rahmen der SARS-COV-2 Antigen Schnelltests wird auf das Vorhandensein von Virenpartikeln im Abstrich getestet.
2.2.2. GeCo Business Solutions e.U. übermittelt ohne schriftliche Zustimmung des Kunden den zu testenden Personen weder die Abstrich-Probe betreffend die SARS-COV-2 Antigen Schnelltests noch die Ergebnisse der SARS-COV-2 Antigen Schnelltests. Die Abstrich-Probe und die Ergebnisse der SARS-COV-2 Antigen Schnelltests stehen ohne schriftliche Zustimmung insbesondere nicht Dritten (z.B. Versicherungen oder Arbeitsgebern) in irgendeiner Weise zur Nutzung zur Verfügung; vor allem nicht, um damit eine Entscheidung über Tarife, Risikoeinstufungen und Ähnliches vornehmen zu können.
2.3. Bestellung; Vertragsabschluss
2.3.1. Dem Vertragsabschluss zwischen der GeCo Business Solutions e.U. und dem Kunden geht i.d.R. entweder voraus, dass der Kunde über das Angebot der GeCo Business Solutions e.U. informiert wird und infolgedessen Kontakt zu GeCo Business Solutions e.U. aufnimmt, oder, dass der Kunde ohne vorherigen Kontakt von dem Angebot erfährt und wiederum Kontakt zur GeCo Business Solutions e.U. aufnimmt. Der weitere Bestellvorgang erfolgt dann entweder in einem Onlineprozess über E-Mail (nachfolgend auch der „Onlineprozess“) oder offline (per Telefon oder auf dem Postweg). Durch die Übersendung der entsprechenden Anfrage und der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung gibt der Kunde einen Auftrag zum Abschluss eines Vertrags zur Durchführung eines SARS-COV-2 Antigen Schnelltests ab. Die Bestätigung durch die GeCo Business Solutions e.U. stellt die Annahme des Auftrags des Kunden und damit einen Vertragsabschluss dar. Ggf. erfolgt ein Vertragsabschluss offline auch in anderer Form.
2.4. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang
2.4.1. Die Leistungspflicht der GeCo Busines Solutions e.U. umfasst die logistische Beratung, Planung und Durchführung sowie das Einsammeln der Proben und die Durchführung und Auswertung der SARS-COV-2-Antigen Schnelltests ohne Befundung.
2.4.2. Mit der Auswertung des Ergebnisses direkt beim Kunden ist die Leistungspflicht der GeCo Business Solutions e.U. erfüllt und abgeschlossen. Unabhängig davon schuldet die GeCo Business Solutions e.U. dem Kunden keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht in Hinblick auf eine konkrete Veränderung des gesundheitlichen Befindens des Kunden oder der getesteten Personen.
2.4.3. Die Durchführung der SARS-COV-2 Antigen Schnelltest Analyse steht unter der Bedingung, dass der Kunde, die ihm übersandte, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterzeichnet und an die GeCo Business Solutions e.U. übermittelt hat
2.4.4. Die SARS-COV-2 Antigen Schnelltests werden entsprechend dem allgemeinen Stand der Wissenschaft und Technik durchgeführt. Insbesondere für den Abstrich gilt das Folgende: Die Analyse ist von Qualität der Probe und eventueller Veränderung des Virus abhängig. Dem Stand der Wissenschaft und Technik für Analysen entspricht es, dass aufgrund von technischen Limitierungen keine 100%ige Genauigkeit solcher Analysen gewährleistet werden kann.
2.4.5. Die jeweilige SARS-COV-2 Antigen Schnelltests sind beschränkt auf den zwischen der GeCo Business Solutions e.U. und dem Kunden vereinbarten Zweck der durchgeführten SARS-COV-2 Antigen Schnelltests, andere gesundheitliche Aspekte oder Eigenschaften werden nicht getestet und ausgewertet.
2.4.6. negative Proben werden nach Abschluss der SARS-COV-2 Antigen Schnelltest Analyse unmittelbar vernichtet.
Bei positive Proben muss der Kunde die entsprechenden Maßnahmen setzten.
2.5. Rücktritt- und Kündigungsrechte
2.5.1. Etwaige Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte der Parteien mit Blick auf einen Vertrag zur Durchführung eines SARS-COV-2 Antigen Schnelltests sind ausgeschlossen.
2.5.2. Ziffer 2.5.1 gilt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags liegt für eine der Parteien z.B. vor, wenn dieser Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Abschluss des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung
3.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
3.2. Vorbehaltlich anderslautender Regelungen in diesen AGB werden etwaige Versandkosten für den Versand von der GeCo Business Solutions e.U. an den Kunden im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen, es sei denn es gibt eine andere Vereinbarung.
3.3. Die zwischen der GeCo Business Solutions e.U. und dem Kunden vereinbarte Vergütung ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu bezahlen.
3.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von GeCo Business Solutions e.U. nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, GeCo Business Solutions e.U. diese anerkannt hat und wenn die Forderungen des Kunden unstrittig sind.
4. Datenschutz
GeCo Business Solutions e.U. wird im Rahmen der Leistungserbringung sämtliche für GeCo Business Solutions e.U. geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, beachten. Der Kunde wiederum bestätigt, dass er von sämtlichen zu testenden Personen die entsprechenden Zustimmungserklärungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingeholt hat.
5. Haftung
5.1. GeCo Business Solutions e.U. haftet jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (in dieser Ziffer 5 zusammen „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch uns; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
5.2. GeCo Business Solutions e.U. haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.3. Im Übrigen sind die Ansprüche des Kunden gegen GeCo Business Solutions e.U. auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter – ausgeschlossen.
5.4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung der GeCo Business Solutions e.U. eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von GeCo Business Solutions e.U.